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MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung: Neuer Förderzeitraum startet

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden, Nebengebäuden wie Garagen und Carports sowie gewerblich genutzten Immobilien im gesamten Landkreis. Förderfähig sind sowohl Maßnahmen im Gebäudebestand als auch bei Neubauten. Pro Grundstück kann jährlich ein Förderantrag gestellt werden. Förderanträge können noch bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden.

Um interessierte Bürger umfassend zu informieren, veranstaltet der Landkreis Mayen-Koblenz am 29. April um 18 Uhr eine kostenfreie Online-Informationsveranstaltung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Unter dem Titel „Grün statt Grau – Dach und Fassade klimagerecht begrünen“ erläutert Bettina Niestrath, Fachreferentin für Klimaschutz und Klimawandel, welche Gebäude sich für Begrünungen eignen und worauf zu achten ist. Im Anschluss stellt Lina Jaeger von der Integrierten Umweltberatung der Kreisverwaltung das Förderprogramm vor und beantwortet Fragen zur Antragstellung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bei Lina Jaeger per E-Mail an lina.jaeger@kvmyk.de oder telefonisch unter 0261/108-417 möglich. Auch Interessierte ohne konkrete Förderabsicht sind herzlich willkommen. Weitere Informationen zum Förderprogramm, die Förderrichtlinien sowie das Antragsformular sind unter www.kvmyk.de/gebaeudegruen abrufbar. Für Rückfragen stehen Lina Jaeger (0261 108-417, lina.jaeger@kvmyk.de) und Achim Trautmann (0261 108-420, achim.trautmann@kvmyk.de) zur Verfügung.