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Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen für 2027 jetzt stellen
Beantragt werden müssen alle Flächen (auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2026 oder im Frühjahr 2027 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen des EU-Umstrukturierungsprogramms für Rebpflanzungen geplant ist (Antragstellung Teil 1). Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen können Sie dem bekannten Merkblatt auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums in Mainz entnehmen.
Die Rodungsbescheide aus Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Eine Rodung darf erst nach Erhalt der Rodungsgenehmigung (voraussichtlich im Oktober 2026) erfolgen. Erst dann dürfen Veränderungen/Rodungen an den beantragten Flächen vorgenommen werden. Im Januar des kommenden Jahres erfolgt wie in den Vorjahren die Antragstellung Teil 2. Dort können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil 1 bereits beantragt wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.
Anträge können über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Dieser Weg der Antragstellung wird empfohlen, da es hierbei vielfältige Unterstützung gibt. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie/Merkblatt sowie alle Antragsformulare zum Download (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) bereit. Das Merkblatt sollte unbedingt vor Antragstellung gelesen werden.
Mehr Informationen und Beratung für Winzerinnen und Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Frau Léonie Zander (0261/108-250).



