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Auf Wasserentnahmen aus Bächen und Flüssen verzichten
Auch wenn die Entnahme geringer Wassermengen mit Eimer oder Gießkanne grundsätzlich im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs zulässig ist, sollte hiervon bei den derzeit außergewöhnlich niedrigen Wasserständen unbedingt Abstand genommen werden. Bereits geringe Wasserentnahmen können die empfindlichen Ökosysteme zusätzlich belasten und das Überleben der aquatischen Tier- und Pflanzenwelt gefährden.
Unabhängig von der aktuellen Situation gilt: Die Entnahme von Wasser mittels Motorpumpen ist ohne entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde ganzjährig unzulässig. Ebenso ist das Aufstauen von Bächen mit Brettern, Steinen oder anderen Hindernissen nicht erlaubt, da dadurch Gewässer und ihre Lebensgemeinschaften erheblich beeinträchtigt werden können.
Langfristig spielen auch schattenspendende Ufergehölze eine wichtige Rolle beim Schutz der Gewässer. Standortgerechte Bäume wie Erlen oder Weiden tragen dazu bei, die direkte Sonneneinstrahlung zu reduzieren und die Erwärmung der Fließgewässer zu begrenzen. Eigentümer von Grundstücken an der Nette, dem Krufter Bach, dem Elzbach, dem Saynbach oder dem Brexbach, deren Ufer nur wenig oder gar nicht mit Gehölzen bewachsen sind, können sich bei Interesse an einer naturnahen Bepflanzung an die Untere Wasserbehörde wenden.
Interessierte erreichen die Untere Wasserbehörde per E-Mail an gewaesserunterhaltung@kvmyk.de oder telefonisch unter 0261 / 108-583.

