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Geflügelpest: Vorsorge schützt Geflügel vor einer Infektion

Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem für Hühner und Puten schwerwiegende Folgen haben kann. Infektionen können sich auf die Tiergesundheit, die Lebensmittelproduktion und die wirtschaftliche Situation landwirtschaftlicher Betriebe auswirken. Das Virus kann über direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln und deren Ausscheidungen in Geflügelhaltungen gelangen. Deshalb kommt es darauf an, mögliche Übertragungswege möglichst konsequent zu unterbrechen.

Hygiene in Geflügelhaltungen

 

Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehört, Futter und Einstreu so zu lagern, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Auch der Zugang betriebsfremder Personen zu Stallbereichen sollte begrenzt werden. Hände, Schuhe und Gerätschaften sollten vor und nach dem Betreten der Ställe gründlich gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden. So lässt sich das Risiko verringern, dass Erreger in die Haltung eingetragen und innerhalb eines Betriebs weiterverbreitet werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Freilandhaltungen erforderlich. Geeignete bauliche Sicherungen, beispielsweise abgedichtete Wände, feste Dächer und dichte Zäune, können verhindern, dass Wildvögel oder deren Ausscheidungen mit dem gehaltenen Geflügel in Kontakt kommen. Futter sollte nicht im Freien angeboten werden. Offene Wasserstellen können Wildvögel anlocken und sollten deshalb ebenfalls vermieden werden.

Was bei Funden von Wildvögeln zu beachten ist

Auch beim Umgang mit Wildvögeln ist Vorsicht sinnvoll. Wer einen toten oder auffällig kranken Wildvogel entdeckt, sollte ihn nicht berühren. Der Fund sollte dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Das Risiko einer Infektion mit dem Geflügelpestvirus ist für Menschen nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts insgesamt sehr gering. Für Personen, die engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel haben, kann ein erhöhtes Risiko bestehen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt dieser Personengruppe deshalb eine Grippeimpfung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Praktische Hinweise zur Vorbeugung bietet die Kampagne #NoBirdFlu der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Kommission unter www.efsa.europa.eu/de/no-bird-flu. Die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Geflügelpest ist unter www.fli.de abrufbar.

Bei Fragen stehen Dr. Simone Schmitz, Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, unter 0261/108-605 oder per E-Mail an simone.schmitz@kvmyk.de, sowie die Kreisveterinäre Nina Friese (0261/108-705, nina.friese@kvmyk.de) und Dr. Christian Bieber (0261/108-455, christian-paul.bieber@kvmyk.de) zur Verfügung. Auch Thomas Brunnhübner, Referatsleiter, ist unter 0261/108-458 oder per E-Mail an thomas.brunnhuebner@kvmyk.de erreichbar.