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Rodungsprämie für Rebflächen: Anträge ab 9. November möglich
Förderfähig sind produktive Rebflächen, die in der Weinbaukartei des Betriebs geführt werden und für die ordnungsgemäße Traubenerntemeldungen eingereicht wurden. Ausgeschlossen sind Flächen, die innerhalb der vergangenen fünf Jahre an einer Umstrukturierungsmaßnahme teilgenommen haben. Auch Rebflächen mit einer Hangneigung von mindestens 30 Prozent, sogenannte Steillagen, werden nicht gefördert.
Die Rodung darf erst nach der Bewilligung des Antrags erfolgen. Nach erfolgreicher Kontrolle der gerodeten Fläche kann die Prämie ausgezahlt werden.
Bei Inanspruchnahme der Rodungsprämie entfällt grundsätzlich sowohl der Anspruch auf Wiederbepflanzung der gerodeten Fläche als auch auf bestehende Neuanpflanzungsgenehmigungen des Betriebs. Zudem können in den folgenden zehn Jahren keine neuen Neuanpflanzungsgenehmigungen beantragt werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Dafür benötigen Antragsteller einen WIP-Zugang und eine INVEKOS-Unternehmensnummer. Weitere Informationen und ein Merkblatt zum Verfahren sind auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums verfügbar. Die Rodungsprämie wird voraussichtlich nur im Jahr 2026 angeboten.
Auskünfte zum Antragsverfahren für Winzerinnen und Winzer aus Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz erteilen Norbert Simonis unter Telefon 0261/108-410 und Léonie Zander unter Telefon 0261/108-250 beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

