Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein.

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, das heißt außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Eingliederungshilfen nach SGB VIII

    Die Eingliederungshilfe besteht grundsätzlich in den Bereichen des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und des SGB IX. Im Jugendamt werden Eingliederungshilfen nach § 35a SGB VIII für seelisch behinderte oder davon bedrohte Kinder und Jugendliche bearbeitet. Alle anderen Eingliederungshilfen werden durch das Sozialamt gewährleistet. Unterstützung können Sie in Form von Frühförderung, ambulanten Hilfen (wie zum Beispiel Kindergarten- und Schulbegleitung, Heilpädagogische/ Autismus spezifische Therapien, Lerntherapien (bei Legasthenie und Dyskalkulie) erhalten.

    Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Die entsprechende Diagnostik einer Facharztpraxis (Kinder- und Jugendpsychiatrie oder -psychotherapie) ist bei Antragstellung vorzulegen. Die fachärztliche Stellungnahme sollte bei Erstantrag nicht älter als 1 Jahr sein.

    Die sozialpädagogische Diagnostik zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt. Die Prüfung erfolgt einzelfallabhängig und der Versand der Antragunterlagen erfolgt nach einer Erstberatung durch den zuständigen Fachdienst des Jugendamtes.


    Kontakt Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII

    Integrationshilfe, Heilpädagogik

    Tel. 0261/­108-141
     Tel. 0261/­108-261

    Frühförderung, Legasthenie, Dyskalkulie

    Tel. 0261/­108-374
     Tel. 0261/­108-593


    E-Mail: eingliederungshilfe35a@kvmyk.de


    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.
     Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr. 

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Unterstützung können Sie in Form von Frühförderung, ambulanten Hilfen (wie zum Beispiel Integrationshilfen für Kindertagesstätten oder Schulen) erhalten.

    Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Die sozialpädagogische Diagnostik zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung bei uns vorzulegen:

    • Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte (Diagnose nach ICD-10 Kriterien, IQ-Testung und eine Stellungnahme zur Teilhabebeeinträchtigung)
    • Berichte des Therapeuten (bei Logopädie oder Ergotherapie)
    • Bericht Frühförderzentrum
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Kopie der letzten 3 Zeugnisse (falls vorhanden)
    • Kopie Sonderpädagogisches Gutachten (falls vorhanden)

    Außerdem bitten wir um Übersendung des entsprechenden Antrags, sowie der entsprechenden Fragebögen und der Schweigepflichtsentbindung welche Sie von den unten genannten Ansprechpartnern erhalten. 

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII"

    Integrationshilfe, Heilpädagogik

    Tel. 0261/­108-141
    Tel. 0261/­108-261

    Frühförderung, Legasthenie, Dyskalkulie

    Tel. 0261/­108-374
    Tel. 0261/­108-593

    E-Mail:  eingliederungshilfe35a@kvmyk.de

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare