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Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn junge Menschen zwischen dem 14. bis zum 21. Geburtstag mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ist es Aufgabe der Jugendhilfe, im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.
Nimmt die Jugendgerichtshilfe mit dem Beschuldigten und, wenn es sich um Jugendliche handelt, grundsätzlich auch mit seinen Erziehungsberechtigten Kontakt auf, so informiert sie diese zunächst über die Aufgaben und Möglichkeiten des Jugendamtes und den Ablauf des Jugendstrafverfahrens.
Die frühzeitige Initiative der Jugendgerichtshilfe ist in § 52 Abs.2 SGB VIII gesetzlich vorgegeben. Danach ist es erforderlich, daß das Jugendamt frühzeitig prüft, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen. Bereits im Zeitraum vor einer justiziellen Entscheidung sollen damit die aus pädagogischer Perspektive erforderlichen Hilfen angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzJugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist an allen Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende beteiligt. Sie berät, begleitet und betreut die jungen Menschen während des gesamten Strafverfahrens. Sie erstellt einen Bericht an das Gericht und die Staatsanwaltschaft, in dem die Entwicklung, die Persönlichkeit und das soziale Umfeld des Beschuldigten dargestellt werden.
Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Die jungen Menschen (bei Minderjährigen auch die Eltern) werden zu Gesprächen ins Jugendamt eingeladen. Es wird geprüft, welche richterlichen Auflagen und Weisungen pädagogisch sinnvoll sind und ob Jugendhilfemaßnahmen (z.B. Antiaggressionstraining, Lösungsorientiertes Training) erforderlich sind. Außerdem kann bei bestimmten Straftaten oder Wiederholungstätern ein Jugendarrest oder eine Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung) vorgeschlagen werden.
Ziel ist immer die Verhinderung neuer Straftaten!
Die Jugendhilfe im Strafverfahren nimmt auch an den Hauptverhandlungsterminen bei den Gerichten teil.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam „Jugendgerichtshilfe“
Tel. 0261/108-449 (Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig, Vordereifel)
Tel. 0261/108-565 (Stadt Bendorf, Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Vallendar)
Tel. 0261/108-303 (Verbandsgemeinden Weißenthurm, Pellenz)
E-Mail: jugendgerichtshilfe@kvmyk.de
Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung
Rechtsgrundlage

