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Wirtschaftliche Jugendhilfe
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) .
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzDie wirtschaftliche Jugendhilfe ist im Jugendamt für die Finanzabwicklung der verschiedenen Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfen und der Hilfen für junge Volljährige nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zuständig (Ausnahme: Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege). Auch die finanziellen Angelegenheiten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (umA), sowie die Finanzabwicklung der Leistungen für ambulante Eingliederungshilfen und Integrationshilfen werden dort bearbeitet.
Das Arbeitsgebiet der wirtschaftlichen Jugendhilfe umfasst unter anderem
- Die Heranziehung von Kostenbeitragspflichtigen (§§ 90 ff. SGB VIII und Kostenbeitragsverordnung (KostenbeitragsV)).
- Die Anmeldung von Ersatzansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Waisenrenten, BAföG, Entschädigungsleistungen).
- Die Übernahme von ambulanten und (teil-)stationären Kosten durch die Gewährung von ambulanten Betreuungsleistungen (z.B. Erziehungsbeistandschaft § 30 SGB VIII oder Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII), der Unterbringung in Tagesgruppen § 32 SGB VIII oder in Heimen § 34 SGB VIII.
- Die Übernahme von Pflegegeld durch die Unterbringung in Pflegefamilien (§ 33 SGB VIII).
- Die Bewilligung der Jugendhilfemaßnahmen gegenüber den Sorgeberechtigten.
Die Zuständigkeit der Mitarbeiter/innen richtet sich nach der Art der Hilfe zur Erziehung. Diese werden eingeteilt in die Bereiche ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und speziell dort zusätzlich nach dem Wohnort des Kindes, Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Kreis Mayen-KoblenzTeam „Wirtschaftliche Jugendhilfe“
Verbandsgemeinde Maifeld und Rhein-Mosel
Tel. 0261/108-460
Verbandsgemeinden Mendig und Weißenthurm
Tel. 0261/108-535
Verbandsgemeinden Vordereifel und Bendorf, sowie unbegleitete minderjährige Ausländer (Buchstaben B-Z)
Tel. 0261/108-121
Verbandsgemeinden Pellenz und Vallendar, sowie unbegleitete minderjährige Ausländer (Buchstabe A)
Tel. 0261/108-657
Integrationshilfen/Eingliederungshilfen
Tel. 0261/108-593
Ambulante Hilfen
Tel. 0261/108-135
Anträge / Formulare

