Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen als Privatperson beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für Detailauskünfte sowie für die Bearbeitung und Ausstellung entsprechender Genehmigungen ist die zuständige Kreisverwaltung beziehungsweise Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende