Auskunft für die Zulassungsbescheinigung Teil II (Leasingbriefauskunft) beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Zulassung eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs schickt Ihr Kredit- oder Leasinggeber normalerweise den Fahrzeugbrief direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Dokuments kann in der Behörde eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.

    Sie können bei Ihrer Zulassungsbehörde Auskunft darüber beantragen, ob der Fahrzeugbrief dort bereits eingegangen ist.

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Regelungen


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Zuständige Abteilungen