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"Die Sportstiftung Mayen-Koblenz ist am 29. Juni 2000 entstanden." So lautet der letzte Satz im Staatsanzeiger vom 17. Juli 2000. Entsprechend dem Stiftungsgesetz wurde dort die Stiftungsgenehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und die Stiftungssatzung der "Sportstiftung Mayen-Koblenz" veröffentlicht.

Ausgangspunkt der Sportstiftung war der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion in der Kreistagssitzung am 14.12.1998. Hierin wurde vorgesehen, einen Betrag in Höhe von 1 Million Deutsche Mark zur Förderung des Sports bereitzustellen. Die gemeinnützige Stiftung wurde durch die Sparkasse Koblenz und die Kreissparkasse Mayen gegründet und mit dem Stiftungskapital in Höhe von inzwischen 555.000 Euro ausgestattet. Die Gründerinnen stellen sicher, dass die bestmöglichen Zinserträge aus dem Stiftungskapital zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz erwirtschaftet werden.

  • Förderziele

    Die Stiftung dient der Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz und der Unterstützung der Ehrenamtlichkeit in den Sportvereinen. Mit den aus dem Stiftungskapital erzielten Zinserträgen können die finanziellen Aufwendungen der als gemeinnützig anerkannten Sportvereine und Schulen im Landkreis Mayen-Koblenz bezuschusst werden.

    Förderungswürdig sind insbesondere die Kosten für Trainer, Übungsleiter, Sportgeräte, Trainingsaufenthalte und Wettkämpfe. Im Ausnahmefall kann auch eine dringend notwendige Investition eines Sportvereines für den Neubau und Ausbau oder die Erweiterung einer vereinseigenen Sporteinrichtung unterstützt werden. Derzeit liegt der Fokus auf dem nachhaltigen Stiftungsziel, der Förderung von Aus- und Fortbildungen von Trainern und Übungsleitern.

  • Förderbilanz

    Bis zum 31.12.2017 kamen Stiftungsgelder in Höhe von rund 573.164,81 Euro dem Sport in Mayen-Koblenz zu Gute. Seit der Gründung der Stiftung im Jahre 2000 konnten von der Sportstiftung Mayen-Koblenz insgesamt 760 Antragsteller mit finanziellen Zuwendungen unterstützt werden.

    Des Weiteren wird seit 2005 die „MYK-Sport-Medaille“ verliehen. Die Auszeichnung samt Preisgeld in Höhe von 2.000 Euro haben seitdem insgesamt 22 Vereine erhalten.

  • "MYK-Sportmedaille"

    Die Sportstiftung Mayen-Koblenz zeichnet seit 2005 Sportvereine aus und verleiht diesen die MYK-Sport-Medaille verbunden mit einem Preisgeld von 2.000 Euro. Die Sport-Medaille prämiert das Gesamtpaket von Vereinsarbeit und Vereinsleben. Stiftungsvorstand und Stiftungskuratorium sehen in den Sportvereinen und den damit einhergehenden Strukturen wichtige, gesellschaftliche Bausteine, welche Ehrung und Prämierung verdienen.

  • Vorstand

    Der Vorstand der Sportstiftung Mayen-Koblenz besteht aus drei Mitgliedern:

    • dem Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz Herrn Dr. Alexander Saftig als Vorstandsvorsitzenden
    • der für Sport zuständigen Abteilungsleiterin der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Frau Gaby Pauly
    • der Geschäftsführer der Stiftung, Gian Luca D'Angelo.

    Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört die Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben und die Vorlage von Jahresbericht und Jahresrechnung an das Kuratorium.

  • Kuratorium

    Das Kuratorium der Sportstiftung Mayen-Koblenz besteht aus zehn Mitgliedern:

    • dem Ersten Kreisbeigeordneten Herrn Pascal Badziong als Kuratoriumsvorsitzenden
    • vier vom Kreistag gewählten Mitgliedern: Herrn Jens Firmenich (CDU), Herrn Torsten Welling (CDU), Herrn Fred Pretz (SPD), Frau Sabine Granzow (Grüne) 
    • dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Koblenz, Herrn Matthias Nester 
    • dem Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Mayen, Herrn Christoph Weitzel  
    • dem Sportkreisvorsitzenden, Herrn Jens Boettiger
    • zwei Vertretern von Sportvereinen: Herrn Werner Merkenich (SV Untermosel e.V.), Volker Drefs (SV Alzheim 1920 e.V.)
  • Antragsverfahren

    Förderung der Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern in den Sportvereinen

    Die Zuschüsse können von Vereinen im Landkreis Mayen-Koblenz das gesamte Jahr über bei der Geschäftsstelle der Sportstiftung beantragt werden. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt in regelmäßigen Abständen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zinserträge, die aus dem Stiftungskapital erzielt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

    Damit entsprechende Mittel eingeplant werden können, sollte eine geplante Aus- bzw. Fortbildung von dem Verein vorab bei der Geschäftsstelle der Sportstiftung angezeigt werden. Teilen Sie bitte den Namen des Teilnehmers, die Veranstaltung und die voraussichtliche Höhe der Kosten mit.

    Damit der Zuschuss ausgezahlt werden kann, reichen Sie bitte nach Abschluss der Aus- bzw. Fortbildung eine Teilnahme-bescheinigung und einen Nachweis über die Entrichtung der entstandenen Kosten ein.