Referat 3.34 / Ausländerrecht

Öffnungszeiten

Allgemeine Servicezeiten:

montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr nach Terminvereinbarung,

mittwochs geschlossen.


Angaben zur Barrierefreiheit

  • Aufzug vorhanden
  • Rollstuhlgeeignet

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Das Ausländerrecht umfasst die Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde.

Hier gelangen Sie zur Seite der Ausländerbehörde.

Hier finden Sie alle Informationen zur Einbürgerungsbehörde und zum Erwerb der deutschen Staatangehörigkeit